Kinderosteopathie / pädiatrische Osteopathie
Die letzten Monate durfte ich mich auch in der pädiatrischen Osteopathie weiterbilden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter „Über mich“ oder https://www.osteopathie-schule.de/fortbildungen/kinderosteopathie/.
Bestandteile des Weiterbildungsprogramms „Pädiatrische Osteopathie“
- Allgemeine Embryologie
- Schwangerschaft
- Osteopathische Sichtweise der Geburt
- Behandlungsprinzipien bei Neugeborenen
- Geburt, Frühgeborene und Neugeborene
- Pathologische, motorische und sensorische Entwicklung des Kindes
- Das zentrale Nervensystem
- Das respiratorische System
- Das kardiavaskuläre System
- Anatomie, Physiologie, Pathologie von Auge, Nase, Hals
- Orthopädie und Kieferorthopädie
- Lern- und Verhaltensauffälligkeiten
- Vererbungskrankheiten und das Kind mit Behinderung
- Praktisches Arbeiten in der Kinderklinik
- Datenerhebung und Dokumentation
2018
Neueröffnung der Praxis
Am Dienstag, 8. Mai 2018, feierte ich, Christian Brunner, gemeinsam mit meiner Familie die Neueröffnung meiner Praxis für Osteopathie Brunner in Saltendorf, am Point 11. Die Osteopathie stellt eine sanfte und ganzheitliche Behandlungsmethode dar. Sie umfasst die Therapie am Bewegungsapparat, an den inneren Organsystemen und am Nervensystem.
Viele Bekannte, Freunde und Nachbarn waren dabei, als Pater Georg Parampilthadathil den kirchlichen Segen spendete.
Die Glückwünsche des Marktes Wernberg-Köblitz überbrachte Bürgermeister Konrad Kiener und überreichte als Geschenk ein Glasbild mit Marktbild.
Datenschutz in der Praxis nach der DSGVO
Liebe Patientinnen und Patienten!
Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ab dem 25. Mai 2018 die neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) verbindlich gilt. Da ich dieses Thema sorgsam behandeln möchte und sehr darauf bedacht bin, Ihre persönlichen Daten ordnungsgemäß zu verwalten, um somit Ihre Privatsphäre bestmöglich zu wahren, habe ich kürzlich zu diesem Thema eine Weiterbildung absolviert.
Was viele vielleicht noch nicht wissen ist, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schon am 14. April 2016 vom EU-Parlament beschlossen wurde und am 25. Mai 2016 in Kraft trat. Nun ist es aber so, dass die EU-Mitgliedstaaten die DSGVO erst ab dem 25. Mai 2018 verbindlich anwenden müssen.
Diese Vorschrift regelt das Datenschutzrecht, das heißt den Umgang mit personenbezogenen Daten, und das einheitlich europaweit.
Dieses Gesetz tritt immer dann in Kraft, wenn personenbezogene Daten (wie z. B Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer oder das Geburtsdatum, etc.) abgefragt bzw. gespeichert werden müssen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt hierfür Ihre Erlaubnis oder Einwilligung vor.
Ihre persönlichen Daten dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet werden, für den Sie erhoben wurden. Diese Daten müssen zudem inhaltlich und sachlich richtig und aktuell gehalten werden.
Die Einwilligung in den Datenschutz erfolgt beim Ersttermin schriftlich. Selbstverständlich ist eine Widerrufung jederzeit im Rahmen der Gesetzeslage möglich. Ich bedanke mich schon jetzt für ihr Vertrauen!